Februar 2026 · ATO Bär · 7 Min. Lesedauer
Individualbesteuerung: Was sich für Ehepaare am 8. März 2026 entscheidet.
Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 8. März 2026 über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung. Wird es angenommen, werden Ehepaare nicht mehr gemeinsam, sondern wie unverheiratete Paare je eine eigene Steuererklärung einreichen. Wir zeigen, was sich konkret ändert – und für wen sich das lohnt.
Worum geht es bei der Abstimmung?
Heute werden Ehepaare in der Schweiz gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen werden zusammengezählt – das führt durch die Progression bei zwei mittleren Einkommen oft zu einer höheren Steuerlast als bei einem unverheirateten Paar mit identischem Gesamteinkommen («Heiratsstrafe»).
Der Bundesrat schlägt deshalb die Individualbesteuerung vor: Ehepaare füllen je eine eigene Steuererklärung aus, wie unverheiratete Paare. Damit sollen die Heiratsstrafe wegfallen, die Erwerbsanreize für Zweitverdienende steigen und die Gleichstellung von Frau und Mann verbessert werden.
Die zentralen Massnahmen des Gesetzes
- Zivilstandsunabhängige Besteuerung – jede:r reicht eine eigene Steuererklärung ein.
- Zuweisung von Einkommen und Vermögen nach zivilrechtlichen Verhältnissen.
- Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind.
- Anpassung der Steuertarife – tiefere Sätze für niedrige und mittlere Einkommen, leicht höhere für sehr hohe Einkommen.
- Umsetzung auf allen drei Staatsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden müssen ihre Tarife anpassen.
Wer profitiert – und wer zahlt mehr?
| Situation | Tendenz |
|---|---|
| Zweitverdiener-Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung | tendenziell tiefere Steuern |
| Ehepartner:innen im Rentenalter mit zwei ähnlichen Renten | tendenziell tiefere Steuern |
| Unverheiratete mit tiefem oder mittlerem Einkommen ohne Kinder | tendenziell tiefere Steuern |
| Ein-Verdiener-Ehepaare (klassisches Modell) | tendenziell höhere Steuern |
| Ehepaare mit stark ungleichem Einkommen | können je nach Konstellation höhere Steuern haben |
Zeitplan und Übergang
- 8. März 2026 – Abstimmung über das Bundesgesetz.
- Bei Annahme: Bund und Kantone müssen ihre Steuergesetze anpassen – das nimmt Zeit in Anspruch.
- Voraussichtliche Einführung: frühestens ab 2028, abhängig von Kantonen und Vollzug.
- Übergangsregelung: Ehepaare reichen weiterhin gemeinsam ein, bis die kantonale Umsetzung erfolgt.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Ein-Verdiener-Haushalte: aktuelle Steuerlast und mögliche Effekte berechnen lassen.
- Zweitverdiener-Ehepaare: prüfen, ob steueroptimierte Verteilung von Einkommen und Vermögen heute schon Sinn macht.
- Pensionierte Paare: 13. AHV-Rente, Säule-3a-Auszahlungen und Pensionskassen-Bezüge in die Planung einbeziehen.
- Selbständigerwerbende: Lohnstruktur, Pensionskasse und Dividenden im Hinblick auf 2028 evaluieren.
Antworten auf häufige Fragen
Nein. Sie ist Gegenstand einer Volksabstimmung am 8. März 2026. Lehnt das Stimmvolk das Gesetz ab, bleibt es beim heutigen System der gemeinsamen Besteuerung.
Vermutlich frühestens ab 2028. Bund und Kantone müssen ihre Gesetze und Steuertarife anpassen, was mehrere Jahre dauern kann.
Ja. Jede:r Ehegatt:in füllt eine eigene Steuererklärung aus – wie heute schon unverheiratete Partner:innen.
Bei einer Annahme würde der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind steigen. Kantonale Anpassungen erfolgen separat.
Die Säule 3a bleibt als persönliches Vorsorgeinstrument bestehen. Mit der Individualbesteuerung wird sie attraktiver, da jede Person ihre Beiträge selbst absetzt.
Das könnte Sie auch interessieren
Sie möchten wissen, wie sich die Individualbesteuerung auf Ihre persönliche oder unternehmerische Steuersituation auswirkt? Wir rechnen es für Sie durch.