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Für Mitarbeitende & Arbeitgeber

Quellensteuer ohne Stolperfallen.

Tarifeinstufung, monatliche Abrechnung, Korrekturen, Tarifwechsel und Jahresmeldungen – sauber, fristgerecht, dokumentiert.

Wir übernehmen die Quellensteuer für Sie – von der Anmeldung über die monatliche Abrechnung bis zur Korrektur. Inklusive der aktuellen Werte und der typischen Themen rund um Mitarbeitende mit Auslandsbezug.

Was wir abdecken

  • Anmeldung quellensteuerpflichtiger Mitarbeitender.
  • Monatliche Tarifeinstufung und Abrechnung gegenüber den kantonalen Steuerämtern.
  • Tarifwechsel – z. B. nach Heirat, Geburt, Wechsel des Wohnkantons.
  • Korrekturen – Rückforderungen, Nachzahlungen, Ergänzungstarife.
  • Jahresmeldungen und Dokumentation.
  • Beratung der Mitarbeitenden bei Fragen zur ordentlichen Veranlagung.

Ihre Ansprechperson

Kathrin Mundwiler

Treuhandsachbearbeiterin

+41 31 306 66 69 · kathrin.mundwiler@ato.ch

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann ist jemand quellensteuerpflichtig?

Bei ausländischen Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung C, und bei Wochenaufenthaltern. Die Einstufung hängt von Bewilligung, Wohnsitz und Zivilstand ab — wir prüfen das pro Person.

Wir haben jemanden zu spät angemeldet — was nun?

Nachmeldungen sind möglich. Je früher, desto einfacher. Wir übernehmen die Korrekturabrechnung und den Kontakt zur Steuerverwaltung.

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