Für Mitarbeitende & Arbeitgeber
Quellensteuer ohne Stolperfallen.
Tarifeinstufung, monatliche Abrechnung, Korrekturen, Tarifwechsel und Jahresmeldungen – sauber, fristgerecht, dokumentiert.
Wir übernehmen die Quellensteuer für Sie – von der Anmeldung über die monatliche Abrechnung bis zur Korrektur. Inklusive der aktuellen Werte und der typischen Themen rund um Mitarbeitende mit Auslandsbezug.
Was wir abdecken
- Anmeldung quellensteuerpflichtiger Mitarbeitender.
- Monatliche Tarifeinstufung und Abrechnung gegenüber den kantonalen Steuerämtern.
- Tarifwechsel – z. B. nach Heirat, Geburt, Wechsel des Wohnkantons.
- Korrekturen – Rückforderungen, Nachzahlungen, Ergänzungstarife.
- Jahresmeldungen und Dokumentation.
- Beratung der Mitarbeitenden bei Fragen zur ordentlichen Veranlagung.

Ihre Ansprechperson
Kathrin Mundwiler
Treuhandsachbearbeiterin
Antworten auf häufige Fragen
Ab wann ist jemand quellensteuerpflichtig?
Bei ausländischen Mitarbeitenden ohne Niederlassungsbewilligung C, und bei Wochenaufenthaltern. Die Einstufung hängt von Bewilligung, Wohnsitz und Zivilstand ab — wir prüfen das pro Person.
Wir haben jemanden zu spät angemeldet — was nun?
Nachmeldungen sind möglich. Je früher, desto einfacher. Wir übernehmen die Korrekturabrechnung und den Kontakt zur Steuerverwaltung.