Bei Schenkungen und Erbschaften berühren sich Zivilrecht und Steuerrecht. Wann und wie soll man vorgehen? Wie wird sichergestellt, dass der letzte Wille planmässig umgesetzt wird? Wir beraten Sie zu diesen Fragen und übernehmen auf Wunsch auch die Funktion als Willensvollstrecker:in.
Erbe gut geregelt.
Schenkungen, Erbschaften und Willensvollstreckungen sind sensible Themen. Wir begleiten sie mit der nötigen Ruhe und fachlicher Klarheit.
Was wir übernehmen
- Beratung zu Schenkungen und Erbvorbezügen.
- Steuererklärungen für Nachlässe.
- Erbteilungsbegleitung – mit Familien, Miterben, Anwälten.
- Willensvollstreckung – sorgfältige Umsetzung des letzten Willens.
- Begleitung bei Auslandbezug – Erbsachen mit Bezug zu mehreren Ländern.
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