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Vorsorgen & Nachfolgen

Erbe gut geregelt.

Schenkungen, Erbschaften und Willensvollstreckungen sind sensible Themen. Wir begleiten sie mit der nötigen Ruhe und fachlicher Klarheit.

Bei Schenkungen und Erbschaften berühren sich Zivilrecht und Steuerrecht. Wann und wie soll man vorgehen? Wie wird sichergestellt, dass der letzte Wille planmässig umgesetzt wird? Wir beraten Sie zu diesen Fragen und übernehmen auf Wunsch auch die Funktion als Willensvollstrecker:in.

Was wir übernehmen

  • Beratung zu Schenkungen und Erbvorbezügen.
  • Steuererklärungen für Nachlässe.
  • Erbteilungsbegleitung – mit Familien, Miterben, Anwälten.
  • Willensvollstreckung – sorgfältige Umsetzung des letzten Willens.
  • Begleitung bei Auslandbezug – Erbsachen mit Bezug zu mehreren Ländern.

Ihre Ansprechperson

Regula Halbeis

Treuhänderin · dipl. Steuerberaterin NDS HF

+41 31 306 66 63 · regula.halbeis@ato.ch

Antworten auf häufige Fragen

Wir haben Erben im Ausland — geht das?

Ja. Bei Auslandbezug stellen sich Fragen zum anwendbaren Recht und zur Besteuerung in beiden Ländern. Wir klären das früh ab und ziehen bei Bedarf eine Anwältin oder einen Anwalt bei.

Was kostet eine Willensvollstreckung?

Die Entschädigung richtet sich nach Aufwand und Verantwortung und wird üblicherweise im Testament oder vorab vereinbart. Wir nennen Ihnen einen Rahmen, bevor Sie uns einsetzen.

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