März 2026 · ATO Bär · 5 Min. Lesedauer
MWST-Abrechnung 2026: Wie Sie sauber auf «MWST-pro» und AGOV umstellen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) modernisiert ihre Online-Services. Das hat zwei konkrete Folgen für jedes Schweizer Unternehmen mit Mehrwertsteuerpflicht: Die «MWST-Abrechnung easy» wird im Mai 2026 abgeschaltet, und das Bundeslogin AGOV wird per Ende Oktober 2026 zur Pflicht. Wir zeigen, was Sie wann erledigen sollten.
Die wichtigsten Stichdaten 2026 / 2027
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| Mai 2026 | MWST-Abrechnung easy wird abgeschaltet. Nur noch «MWST-Abrechnung pro» verfügbar. |
| 31. Oktober 2026 | AGOV-Login wird für den ePortal-Zugang zur Pflicht. |
| Ende 2027 | CH-Login wird vollständig abgeschaltet. |
Was bedeutet «MWST-Abrechnung pro»?
«MWST-Abrechnung pro» ist der Nachfolger des einfacheren «easy»-Services im ePortal der ESTV. Sie bietet zusätzliche Sicherheits- und Authentisierungsfunktionen sowie erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten – etwa für komplexere Saldosteuersätze, Korrekturen oder Vor- und Rückerstattungen.
Die Nutzung setzt eine einmalige Registrierung im ePortal-Service «myESTV» voraus. Bestehende Konti müssen migriert werden.
In 4 Schritten zur Umstellung auf MWST-pro
- myESTV-Konto eröffnen – über das ePortal der ESTV: Personen-Identifikation prüfen, Unternehmen verknüpfen.
- MWST-Pflicht und Methode prüfen – Saldosteuersatz oder effektive Methode? Wir empfehlen, die Wahl periodisch zu überprüfen.
- Vollmachten und Stellvertretungen erfassen – Treuhandbüros benötigen eine Vollmacht im ePortal, um stellvertretend abrechnen zu können.
- Erste Abrechnung in «MWST-pro» absetzen – die Maske unterscheidet sich von «easy»; eine Testabrechnung vor der ersten echten Pflicht-Abrechnung lohnt sich.
AGOV-Login: das neue Behörden-Login der Schweiz
- AGOV ist das einheitliche Login für viele Schweizer Behördendienste (ESTV, BSV, ZEMIS, etc.).
- Registrierung mit eID, mTAN-SMS oder hardwarebasierter Authentisierung möglich.
- Ab 31. Oktober 2026 ist AGOV für den ESTV-ePortal-Zugang Pflicht.
- Das alte CH-Login bleibt bis Ende 2027 nutzbar, danach wird es vollständig abgeschaltet.
- Tipp: AGOV idealerweise auf zwei Geräten (Smartphone + zweiter Faktor) einrichten – das vermeidet Zugriffsverlust bei Geräteverlust.
Häufige Stolpersteine
- Wechsel der zuständigen Person im Unternehmen – die ePortal-Vollmacht muss aktiv übertragen werden.
- Mehrere Unternehmen unter einer natürlichen Person – jede MWST-Pflicht braucht eine eigene Verknüpfung.
- Treuhand-Stellvertretung – die «alte» Vollmacht aus «easy» wird nicht automatisch übernommen.
- Saldosteuersatz vs. effektive Methode – die Wahl wirkt sich auf den Aufwand in «pro» aus.
- Fristen – die Umstellung bedeutet keine Verlängerung der MWST-Abrechnungsfristen.
Antworten auf häufige Fragen
Spätestens vor der ersten MWST-Abrechnung nach Mai 2026. Wir empfehlen den Wechsel frühzeitig, idealerweise im 1. Quartal 2026.
Ja. myESTV ist der ePortal-Service der ESTV. AGOV ist das übergeordnete Bundeslogin, mit dem Sie sich bei myESTV (und anderen Behördendiensten) authentisieren.
Ja. Wir benötigen dazu eine ePortal-Vollmacht, die Sie elektronisch erteilen. Die ATO Treuhand AG ist als MWST-Stellvertreter für viele Mandate akkreditiert.
Sie können keine MWST-Abrechnungen mehr elektronisch absetzen. Das führt zu Mahnungen und allenfalls Ermessenseinschätzungen durch die ESTV.
Ja. Die Methode (effektive Methode oder Saldosteuersatz) bleibt unverändert – nur das Erfassungs-Tool wechselt.
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Sie sind unsicher, wie die Umstellung in Ihrem Fall ablaufen soll? Wir richten myESTV und AGOV gemeinsam mit Ihnen ein – oder übernehmen die MWST-Abrechnung komplett als Ihr Stellvertreter.