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Für Mitarbeitende & Arbeitgeber

AHV, IV, EO, ALV, BVG, UVG, FAK – wir kennen das System.

Anmeldungen, Pflichten, Stolperfallen – im Alltag und bei Veränderungen.

Wir koordinieren Ihre Sozialversicherungen über alle Träger und stellen sicher, dass nichts vergessen geht – im laufenden Betrieb wie bei Ein- und Austritten.

Was wir abdecken

  • AHV/IV/EO – Anmeldung, jährliche Lohndeklaration, Sonderfälle.
  • ALV – Beiträge, Höchstlohngrenzen, Korrekturen.
  • BVG – Pensionskasse, Kassenwechsel, Einkäufe, Bezüge.
  • UVG – Berufs- und Nichtberufsunfall, Versicherungswahl, Schädenabwicklung.
  • FAK – Familienzulagen, kantonale Unterschiede.
  • Beratung zu erfolgsabhängigen Vergütungsmodellen und deren Sozialversicherungswirkung.

Mitarbeitende dürfen sich mit Fragen zu Lohn, Sozialversicherungen oder Vorsorge direkt an die ATO wenden – wir antworten direkt und in einer Sprache, die verständlich ist.

Ihre Ansprechperson

Irene Hofmann

Treuhandsachbearbeiterin

+41 31 306 66 68 · irene.hofmann@ato.ch

Antworten auf häufige Fragen

Wer meldet neue Mitarbeitende an?

Das übernehmen wir — AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge. Sie melden uns Eintritt, Pensum und Lohn, den Rest erledigen wir fristgerecht.

Was passiert bei einer AHV-Revision?

Wir stellen die Unterlagen zusammen, begleiten die Revision und klären Rückfragen direkt mit der Ausgleichskasse.

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