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Unternehmen & Alltag

Treuhand für Ärztinnen, Ärzte und medizinische Praxen.

Diskretion, Stabilität und Branchenkenntnis. Wir verstehen die regulatorische Welt einer Praxis – und entlasten Sie konsequent.

Die ATO Treuhand AG ist ein von der FMH Services Genossenschaft empfohlenes, rechtlich und wirtschaftlich selbständiges Beratungsunternehmen. Wir betreuen Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften aus Allgemeinmedizin, Spezialitäten, Zahnmedizin, Psychotherapie und Komplementärmedizin.

Was wir für Praxen abdecken

  • Buchhaltung der Praxis — laufende Buchhaltung, Schnittstellen zur Praxissoftware, monatliche Auswertungen.
  • Steuern — Steuererklärung der Praxis und der Inhaberschaft, Mehrwertsteuer (sofern relevant), Steueroptimierung.
  • Lohn & Personal — Lohnläufe, Sozialversicherungen, Quellensteuer, Lohnausweise, GAV-Themen für medizinisches Personal.
  • Praxisgründung — Rechtsform, Businessplan, Bankgespräche, Anmeldungen, Initialbuchhaltung. → Cluster Gründen & Entwickeln.
  • Praxisbewertung — bei Übernahme, Verkauf, Eintritt eines Partners, Abfindung.
  • Praxisübergabe & Nachfolge — Zeitplan, Übergabemodelle, steuerliche Optimierung. → Cluster Vorsorgen & Nachfolgen.

Warum die ATO

Wir kennen die Themen, mit denen Praxen wirklich zu tun haben – KVG, FMH-Strukturen, Tarmed/Tardoc-Realität, Quellensteuer ausländischer Mitarbeitender, Privat- und Geschäftsvermögen, Rechtsformwahl bei Praxiseröffnung. Sie sprechen mit Menschen, die diese Welt verstehen.

Empfohlen von der FMH Services Genossenschaft · Mitglied EXPERTsuisse · Mitglied TREUHAND|SUISSE seit 1983.

TARDOC und ambulante Pauschalen

Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Praxen nach TARDOC und den ambulanten Pauschalen ab — die grösste Tarifreform seit über zwanzig Jahren. Wer vorbereitet war, hat den Wechsel kaum gespürt; anderswo hat sich Nacharbeit angesammelt. Wir sehen die Auswirkungen in der Buchhaltung, bevor sie im Jahresabschluss sichtbar werden, und rechnen mit Ihnen durch, was der Systemwechsel für Liquidität, Personalplanung und Investitionen bedeutet.

Ihre Ansprechperson

Ivan Nydegger

Geschäftsführer · dipl. Treuhandexperte

+41 31 306 66 60 · ivan.nydegger@ato.ch

Antworten auf häufige Fragen

Wir möchten die Praxis übergeben – wann fangen wir an?

Idealerweise drei bis fünf Jahre vor der geplanten Übergabe. Manche Themen brauchen Vorlauf, damit Sie steuerlich und betrieblich sauber übergeben können.

Wir gründen eine Gemeinschaftspraxis – welche Rechtsform passt?

Das hängt von Haftung, Anzahl Inhaber:innen, Investitionen und Steuern ab. Wir prüfen die Optionen mit Ihnen, bevor Sie sich festlegen.

Wir wechseln den Treuhänder – ist das aufwendig?

Nein, wenn der Übergang sauber organisiert ist. Wir holen die Daten ab, vereinbaren Zuständigkeiten und definieren den ersten Stichtag. Sie merken im Alltag wenig davon.

Wir haben Personal aus dem Ausland mit Quellensteuer – können Sie das übernehmen?

Ja. Anmeldung, Tarif, monatliche Abrechnung und Jahresmeldung.

Rechnen Sie auch mit unserer Praxissoftware?

Wir arbeiten mit den gängigen Systemen und richten die Schnittstelle zur Buchhaltung ein. Wenn Sie neu wählen, beraten wir Sie vorher.

Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit getrennter Abrechnung — geht das?

Ja. Wir führen die Praxis als Einheit und die Inhaberinnen und Inhaber getrennt, inklusive der Aufteilung von Kosten und Erträgen nach Ihrem Schlüssel.

Was kostet das?

Wir rechnen nach Aufwand ab, zu einem Stundenansatz, den Sie vorher kennen. Für wiederkehrende Arbeiten vereinbaren wir auf Wunsch eine Pauschale, damit Sie mit einem festen Betrag rechnen können. Das Erstgespräch ist kostenfrei; danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Betrag. Ohne Ihre Freigabe entsteht kein Aufwand.

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