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Für Mitarbeitende & Arbeitgeber

Jahresende ohne Hektik.

Lohnausweise, AHV-Lohndeklaration, Schluss des Lohnjahres – wir nehmen Ihnen die Last.

Zwischen November und März fallen die jährlich wiederkehrenden HR- und Buchhaltungsarbeiten an. Wir koordinieren sie, machen sie pünktlich und stimmen sie über Lohn, Buchhaltung und Sozialversicherungen ab.

Was wir abdecken

  • Lohnausweise – Erstellung, Versand, Hilfestellung bei Sonderfällen.
  • Jahresauswertungen für Sozialversicherer.
  • AHV-Lohndeklaration.
  • Steuerwerte und Schliessung der Bücher in Verbindung mit dem Rechnungswesen.
  • Vorbereitung Quellensteuer-Jahresmeldung.

Die Vollständigkeit der Angaben im Lohnausweis liegt beim Arbeitgeber. Wir bieten eine kompakte Eigenkontroll-Hilfestellung – und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Downloads

  • → Lohnausweis-Wegleitung (ab 2025)
  • → Geschenk-/Gschänkliste
  • → Programm eLohnausweis
  • → Musterspesenreglement

Sie möchten das Jahresendgeschäft entlasten? Wir nehmen uns Zeit für die Übergabe.

Ihre Ansprechperson

Daniela Spack-Stucker

Fachfrau Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. FA

+41 31 306 66 65 · daniela.spack@ato.ch

Antworten auf häufige Fragen

Wann müssen die Lohnausweise beim Personal sein?

In der Regel bis Ende Januar. Wir planen den Versand so, dass die Frist ohne Hektik eingehalten wird.

Wer haftet für die Angaben im Lohnausweis?

Die Vollständigkeit liegt beim Arbeitgeber. Wir bereiten die Angaben auf, stellen die Eigenkontrolle zur Verfügung und weisen auf Punkte hin, die erfahrungsgemäss vergessen gehen.

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