Zum Inhalt springen
Kundenportal

Unternehmen & Alltag

Prüfen mit Ruhe, Substanz und Distanz.

Drei zugelassene Revisionsexperten und eine erfahrene Revisorin – die ATO Treuhand AG ist eine gesetzlich befähigte, unabhängige Revisionsstelle.

Wir übernehmen Revisionsmandate für Aktiengesellschaften, GmbHs, Vereine, Verbände, Stiftungen und Genossenschaften – sowie spezialgesetzliche Prüfungen, wo wirtschaftliche und juristische Vorgänge sauber dokumentiert werden müssen.

Revisionsstellenmandate

  • Aktienrechtliche Abschlussprüfungen – eingeschränkte Revisionen für alle Rechtsformen.
  • Andere Körperschaften und Einrichtungen – Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften.

Mandate für Spezialprüfungen

  • Gründungsprüfungen.
  • Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen.
  • Sonderprüfungen gemäss Art. 745 Abs. 3 OR.
  • Prüfungen nach Fusionsgesetz.
  • Due-Diligence-Prüfungen.

Ihre Ansprechperson

André Luginbühl

Treuhänder mit eidg. FA · Revisionsexperte RAB

+41 31 306 66 62 · andre.luginbuehl@ato.ch

Antworten auf häufige Fragen

Wann ist eine eingeschränkte Revision erforderlich?

Vereinfacht: wenn Ihr Unternehmen die Schwellenwerte für ein Opting-out unterschreitet, aber keine ordentliche Revision benötigt. Wir prüfen das in einem ersten Gespräch.

Wir sind ein Verein – brauchen wir eine Revisionsstelle?

Das hängt von Statuten und Pflichten ab. Wir klären die Frage individuell und begleiten den Übergang in eine ordentliche Revisionsstellen­tätigkeit.

Brauchen wir überhaupt eine Revisionsstelle?

Nicht zwingend. Kleine Unternehmen können auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn alle Aktionärinnen und Aktionäre zustimmen und nicht mehr als zehn Vollzeitstellen bestehen — das sogenannte Opting-out. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt auch von Banken, Mitgesellschaftern und einer allfälligen Nachfolge ab. Wir sagen Ihnen offen, wenn Sie uns nicht brauchen.

Wie lange dauert eine Revision?

Bei einem KMU mit sauber geführter Buchhaltung rechnen wir mit wenigen Tagen. Entscheidend ist die Vorbereitung: Je vollständiger die Unterlagen, desto kürzer der Aufwand — und desto tiefer das Honorar.

Was kostet das?

Wir rechnen nach Aufwand ab, zu einem Stundenansatz, den Sie vorher kennen. Für wiederkehrende Arbeiten vereinbaren wir auf Wunsch eine Pauschale, damit Sie mit einem festen Betrag rechnen können. Das Erstgespräch ist kostenfrei; danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Betrag. Ohne Ihre Freigabe entsteht kein Aufwand.

Zurück nach oben