MWST-Abrechnung 2026: Wie Sie sauber auf «MWST-pro» und AGOV umstellen.

Mit der Abschaltung von MWST-easy und dem neuen Behörden-Login AGOV ändern sich zwei zentrale Bausteine für Schweizer Unternehmen.

März 2026 · ATO Bär · 5 Min. Lesedauer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) modernisiert ihre Online-Services. Das hat zwei konkrete Folgen für jedes Schweizer Unternehmen mit Mehrwertsteuerpflicht: Die «MWST-Abrechnung easy» wird im Mai 2026 abgeschaltet, und das Bundeslogin AGOV wird per Ende Oktober 2026 zur Pflicht. Wir zeigen, was Sie wann erledigen sollten.

Die wichtigsten Stichdaten 2026 / 2027

Datum Was passiert
Mai 2026 MWST-Abrechnung easy wird abgeschaltet. Nur noch «MWST-Abrechnung pro» verfügbar.
31. Oktober 2026 AGOV-Login wird für den ePortal-Zugang zur Pflicht.
Ende 2027 CH-Login wird vollständig abgeschaltet.

Was bedeutet «MWST-Abrechnung pro»?

«MWST-Abrechnung pro» ist der Nachfolger des einfacheren «easy»-Services im ePortal der ESTV. Sie bietet zusätzliche Sicherheits- und Authentisierungs­funktionen sowie erweiterte Abrechnungs­möglichkeiten – etwa für komplexere Saldosteuersätze, Korrekturen oder Vor- und Rückerstattungen.

Die Nutzung setzt eine einmalige Registrierung im ePortal-Service «myESTV» voraus. Bestehende Konti müssen migriert werden.

In 4 Schritten zur Umstellung auf MWST-pro

  1. myESTV-Konto eröffnen – über das ePortal der ESTV: Personen-Identifikation prüfen, Unternehmen verknüpfen.
  2. MWST-Pflicht und Methode prüfen – Saldosteuersatz oder effektive Methode? Wir empfehlen, die Wahl periodisch zu überprüfen.
  3. Vollmachten und Stellvertretungen erfassen – Treuhand­büros benötigen eine Vollmacht im ePortal, um stellvertretend abrechnen zu können.
  4. Erste Abrechnung in «MWST-pro» absetzen – die Maske unterscheidet sich von «easy»; eine Testabrechnung vor der ersten echten Pflicht-Abrechnung lohnt sich.

AGOV-Login: das neue Behörden-Login der Schweiz

  • AGOV ist das einheitliche Login für viele Schweizer Behördendienste (ESTV, BSV, ZEMIS, etc.).
  • Registrierung mit eID, mTAN-SMS oder hardware­basierter Authentisierung möglich.
  • Ab 31. Oktober 2026 ist AGOV für den ESTV-ePortal-Zugang Pflicht.
  • Das alte CH-Login bleibt bis Ende 2027 nutzbar, danach wird es vollständig abgeschaltet.
  • Tipp: AGOV idealerweise auf zwei Geräten (Smartphone + zweiter Faktor) einrichten – das vermeidet Zugriffsverlust bei Geräteverlust.

Häufige Stolpersteine

  • Wechsel der zuständigen Person im Unternehmen – die ePortal-Vollmacht muss aktiv übertragen werden.
  • Mehrere Unternehmen unter einer natürlichen Person – jede MWST-Pflicht braucht eine eigene Verknüpfung.
  • Treuhand-Stellvertretung – die «alte» Vollmacht aus «easy» wird nicht automatisch übernommen.
  • Saldosteuersatz vs. effektive Methode – die Wahl wirkt sich auf den Aufwand in «pro» aus.
  • Fristen – die Umstellung bedeutet keine Verlängerung der MWST-Abrechnungsfristen.

Antworten auf häufige Fragen

Spätestens vor der ersten MWST-Abrechnung nach Mai 2026. Wir empfehlen den Wechsel frühzeitig, idealerweise im 1. Quartal 2026.

Ja. myESTV ist der ePortal-Service der ESTV. AGOV ist das übergeordnete Bundeslogin, mit dem Sie sich bei myESTV (und anderen Behördendiensten) authentisieren.

Ja. Wir benötigen dazu eine ePortal-Vollmacht, die Sie elektronisch erteilen. Die ATO Treuhand AG ist als MWST-Stellvertreter für viele Mandate akkreditiert.

Sie können keine MWST-Abrechnungen mehr elektronisch absetzen. Das führt zu Mahnungen und allenfalls Ermessens­einschätzungen durch die ESTV.

Ja. Die Methode (effektive Methode oder Saldosteuersatz) bleibt unverändert – nur das Erfassungs-Tool wechselt.

Sie sind unsicher, wie die Umstellung in Ihrem Fall ablaufen soll? Wir richten myESTV und AGOV gemeinsam mit Ihnen ein – oder übernehmen die MWST-Abrechnung komplett als Ihr Stellvertreter.