Für wen
Treuhand für Vereine, Verbände und Stiftungen.
Ehrenamtlich geführt, aber rechtlich voll verantwortlich. Wir nehmen Ihrem Vorstand die Teile ab, bei denen ein Fehler teuer wird.
Wir betreuen Vereine, Verbände, Stiftungen und Genossenschaften — viele davon seit Jahrzehnten. Was diese Mandate verbindet: Der Vorstand arbeitet nebenamtlich, wechselt alle paar Jahre, und trägt trotzdem dieselbe Verantwortung wie eine Geschäftsleitung.
Worauf es bei einer Organisation ohne Erwerbszweck ankommt
- Revisionsstelle. Wann ein Verein eine ordentliche oder eingeschränkte Revision braucht, hängt von Bilanzsumme, Umsatz und Personalbestand ab — und von den Statuten. Wir sind zugelassene Revisionsstelle und sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
- Mehrwertsteuer. Auch ein gemeinnütziger Verein kann mehrwertsteuerpflichtig werden, etwa durch Sponsoring, Inserate oder ein Festwirtschaft. Die Grenzen sind niedriger, als die meisten Vorstände annehmen.
- Steuerbefreiung. Gemeinnützigkeit ist kein Automatismus, sondern ein Entscheid der kantonalen Steuerverwaltung — mit Auflagen, die eingehalten werden müssen, damit er bestehen bleibt.
- Entschädigungen und Spesen. Was dem Vorstand ausgerichtet wird, ist oft AHV-pflichtig. Ein genehmigtes Spesenreglement schafft Klarheit, bevor eine Kontrolle sie schafft.
- Wechsel im Vorstand. Wir sind die Stelle, die bleibt, wenn der Kassier wechselt — mit einer Buchhaltung, die auch die Nachfolgerin versteht.

Ihre Ansprechperson
André Luginbühl
Treuhänder mit eidg. FA · Revisionsexperte RAB
Antworten auf häufige Fragen
Braucht unser Verein eine Revisionsstelle?
Das hängt von Ihrer Grösse und von den Statuten ab. Eine ordentliche Revision ist erst bei erheblichen Werten Pflicht, eine eingeschränkte oft statutarisch vorgesehen. Viele Vereine wählen freiwillig eine externe Revision — weil sie den Vorstand entlastet und gegenüber Mitgliedern und Geldgebern zählt.
Sind wir mehrwertsteuerpflichtig?
Möglicherweise. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Vereine gilt eine höhere Umsatzgrenze, aber Sponsoring, Werbung und Verkäufe zählen mit. Wir prüfen Ihre Einnahmen einmal gründlich — das ist günstiger als eine Nachbelastung über mehrere Jahre.
Wir sind steuerbefreit. Müssen wir trotzdem etwas einreichen?
In der Regel ja — meist eine vereinfachte Deklaration mit der Jahresrechnung. Und die Befreiung bleibt nur bestehen, solange Zweck und Mittelverwendung dem entsprechen, was im Entscheid steht.
Was kostet die Betreuung eines Vereins?
Deutlich weniger, als die meisten Vorstände erwarten, weil der Aufwand überschaubar ist. Das Erstgespräch ist kostenfrei, und Sie bekommen eine Offerte mit festen Positionen.