Wir übernehmen Revisionsmandate für Aktiengesellschaften, GmbHs, Vereine, Verbände, Stiftungen und Genossenschaften – sowie spezialgesetzliche Prüfungen, wo wirtschaftliche und juristische Vorgänge sauber dokumentiert werden müssen.
Prüfen mit Ruhe, Substanz und Distanz.
Drei zugelassene Revisionsexperten und eine erfahrene Revisorin – die ATO Treuhand AG ist eine gesetzlich befähigte, unabhängige Revisionsstelle.
Revisionsstellenmandate
- Aktienrechtliche Abschlussprüfungen – eingeschränkte Revisionen für alle Rechtsformen.
- Andere Körperschaften und Einrichtungen – Vereine, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften.
Mandate für Spezialprüfungen
- Gründungsprüfungen.
- Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen.
- Sonderprüfungen gemäss Art. 745 Abs. 3 OR.
- Prüfungen nach Fusionsgesetz.
- Due-Diligence-Prüfungen.
Antworten auf häufige Fragen
Vereinfacht: wenn Ihr Unternehmen die Schwellenwerte für ein Opting-out unterschreitet, aber keine ordentliche Revision benötigt. Wir prüfen das in einem ersten Gespräch.
Das hängt von Statuten und Pflichten ab. Wir klären die Frage individuell und begleiten den Übergang in eine ordentliche Revisionsstellentätigkeit.
Ihr Ansprechpartner bei ATO
Leitung Wirtschaftsprüfung
Zugelassene:r Revisionsexpert:in
Tel. +41 31 306 66 66 · ato@ato.ch
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